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Das Bestellerprinzip

Das Bestellerprinzip

04.07.2017

Bestellerprinzip – Was Makler, Mieter und Vermieter wissen sollten

Bei der Vermittlung von Wohnmietverträgen gilt in Deutschland seit 01.Juni 2015 das Bestellerprinzip. Das bedeutet, dass derjenige die Maklerprovision bezahlt, der den Makler beauftragt hat. Wer das ist, ist jedoch nicht immer ganz eindeutig. Das bedeutet das Bestellerprinzip für Mieter, Vermieter und Makler.

Wer bestellt, bezahlt – das gilt auch für Wohnmietverträge. Beauftragt der Vermieter den Makler damit, seine Immobilie zu vermarkten, ist er provisionspflichtig. Im Gegenzug muss der Mieter den Makler zahlen, wenn er einen Immobilienprofi beauftragt, exklusiv für ihn eine Wohnung zu finden und es dann zum Abschluss eines Mietvertrags kommt.

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