04.07.2017
Bestellerprinzip – Was Makler, Mieter und Vermieter wissen sollten
Bei der Vermittlung von Wohnmietverträgen gilt in Deutschland seit 01.Juni 2015 das Bestellerprinzip. Das bedeutet, dass derjenige die Maklerprovision bezahlt, der den Makler beauftragt hat. Wer das ist, ist jedoch nicht immer ganz eindeutig. Das bedeutet das Bestellerprinzip für Mieter, Vermieter und Makler.
Wer bestellt, bezahlt – das gilt auch für Wohnmietverträge. Beauftragt der Vermieter den Makler damit, seine Immobilie zu vermarkten, ist er provisionspflichtig. Im Gegenzug muss der Mieter den Makler zahlen, wenn er einen Immobilienprofi beauftragt, exklusiv für ihn eine Wohnung zu finden und es dann zum Abschluss eines Mietvertrags kommt.
Cookie-Einstellung
Bitte treffen Sie eine Auswahl. Weitere Informationen zu den Auswirkungen Ihrer Auswahl finden Sie unter Hilfe.
Treffen Sie eine Auswahl um fortzufahren
Ihre Auswahl wurde gespeichert!
Hilfe
Hilfe
Um fortfahren zu können, müssen Sie eine Cookie-Auswahl treffen. Nachfolgend erhalten Sie eine Erläuterung der verschiedenen Optionen und ihrer Bedeutung.
Sie können Ihre Cookie-Einstellung jederzeit hier ändern: Datenschutz. Impressum
Zurück